Informationen und Tipps zum Senken der Energiekosten und zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
Kein Ende der Energiepreisspirale! Was können Sie tun?
Explodierende Energiepreise und ein Ende der Preisspirale ist nicht abzusehen Was bedeutet das für Sie als Mieter oder Hauseigentümer? Ein massiver Anstieg der Betriebsnebenkosten ist die Folge. Welche Möglichkeiten haben Sie, um diese Kosten künftig deutlich abzudämpfen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Erhalt nicht erneuerbarer Energieressourcen zu leisten?
Wärmedämmglas senkt Kosten
Wärmeschutzglas kann den Energiebedarf eines Hauses erheblich senken. So kann Dreifach-Wärmedämmglas gegenüber veralteter Einfachverglasung Hunderte Liter Heizöl im Jahr sparen und die Atmosphäre um Tonnen von CO2 entlasten. Bessere Verbrauchswerte machen sich bei Verkauf oder Vermietung positiv im neuen Energieausweis bemerkbar und steigern den Wert einer Immobilie. Als qualifizierter Glasereifachbetrieb wissen wir, welche Verglasung für eine Modernisierung in Frage kommt und ob das Glas in den vorhandenen Rahmen passt oder ein neues Fenster ratsam ist.
Energieausweis wird verpflichtend
Ab dem 1. Juli 2008 ist für Hauseigentümer der Energieausweis für Gebäude schrittweise verpflichtend geworden. Das ist die wichtigste Neuerung der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, gilt diese Vorschrift ab dem 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 1. Juli 2009 den Energieausweis haben. Die Ausweise sind zehn Jahre gültig.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt, wie viel Energie für das Heizen und die Warmwasserbereitung in dem konkreten Gebäude benötigt wird. Eigentümer können zwischen zwei Varianten von Energieausweisen wählen: Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür wird der bauliche Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung untersucht. Ob die Bewohner viel oder wenig heizen, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle.
Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten müssen Modernisierungsempfehlungen enthalten. Hier werden konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen gemacht, mit denen sich der Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken lässt.
Verbessern Sie Ihre Energiebilanz
Die Modernisierungsempfehlungen müssen dem Energieausweis beigefügt werden. Eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht nicht, sie dienen lediglich der Information.
Der Bedarfsausweis ist in der Regel etwas teurer als der Verbrauchsausweis, dafür bietet er aber einen deutlichen Mehrwert: Hier wird ein Gebäude genau auf seinen baulichen Zustand untersucht und der Energieausweis informiert objektiv über die energetische Qualität von Wänden, Fenstern und Heizung. Mit den Modernisierungsempfehlungen bekommt der Eigentümer eine gute Orientierungshilfe über die wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs.
Setzen Sie Zeichen!
Nutzen Sie die Möglichkeiten des neuen Energieausweises und verbessern Sie die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Als erfahrener Glasereifachbetrieb beraten wir Sie vor Ort und unterstützen Sie tatkräftig bei der Umsetzung Ihrer Modernisierungsvorhaben. Fachgerechte Wärmedämmung kann der Energiepreisspirale notwendige Grenzen – und für die Umwelt Zeichen setzen.
Rufen Sie uns an, es gibt keinen besseren Zeitpunkt!
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