Treppengeländer dienen wie alle anderen Geländer zunächst als Absturzsicherung. Sie müssen gemäß der Landesbauordnung an allen Treppen, die aus mehr als drei Stufen bestehen, angebracht werden. Weiterhin können Treppengeländer über ihre absturzsichernde Funktion hinaus aber auch als stilbildendes Objekt in Wohn- und Geschäftsräumen genutzt werden. Unterschiedlichste Treppen-Konstruktionen in Verbindung mit Geländern aus Edelstahl, Stahl, Aluminium oder Holz machen Ihre Treppe zum Blickfang für Besucher.
Geländerpfosten aus Edelstahl, der Handlauf aus Holz und die Geländerfüllung aus Glas – viele Materialkombinationen sind reizvoll und denkbar. Wir beraten Sie individuell und planen Ihr Treppengeländer ganz nach Ihren Wünschen.